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Kinderchirurgie

Die Chirurgie im Stühlinger ist unter anderem spezialisiert auf die Behandlung kindlicher Unfallverletzungen wie Prellungen, Verstauchungen, Knochenbrüche und Gelenkverletzungen, darüber hinaus auf Verbrennungen und deren oft langwierige Nachbetreuung. Die Chirurgie im Stühlinger ist von der berufsgenossenschaftlichen Unfallversicherung für die besondere Heilbehandlung von Kindergarten- und Schulunfällen zugelassen.

Ambulante Operationen stellen den Hauptschwerpunkt des Behandlungsspektrums dar. Die Narkosen werden von einem Team sehr erfahrener Kinderanästhesisten durchgeführt. Kleinere Eingriffe erfolgen, wenn es das Alter des Kindes zulässt, selbstverständlich in örtlicher Betäubung. Die Versorgung von Notfällen, akuten Schmerzzuständen, von Kindergarten- und Schulunfällen hat immer Vorrang. Bitte haben Sie Verständnis, falls es unter Umständen zu Wartezeiten kommt.

Krankheitsbilder

Bei folgenden Erkrankungen ist in der Regel eine Operation ambulant möglich (Diese Aufzählung ist eine Auswahl, im Zweifelsfall beraten wir Sie gerne!):

  • Knoten, Leberflecke, Blutschwämme, Zysten u.a. in der Haut und darunter; Halszysten und Halsfisteln, die in der Regel angeboren sind
  • Gelenkzysten (Ganglion) an Händen, Füßen und der Kniekehle
  • Leistenbrüche bei Kindern, ebenso Schenkelbrüche, Hydrozele am Hoden
  •  Blinddarmentzündung
  • Nabelbruch und Bauchwandbrüche
  • Vorhautverengung (Phimose), Vorhautverklebung am Penis,
  • Verengungen der Harnröhrenöffnung
  •  Hodenhochstand
  •  Pendelhoden
  • bei Mädchen Verwachsung der kleinen Schamlippen, Polypen am Genitale
  • Verkürzung des Zungenbändchens
  •  Kindertraumatologie
  • Materialentfernung nach operierten Knochenbrüchen
  • Krankhafte Veränderung am Darmausgang
  • Operative Versorgung von Wunden, Eiter- und Abszessbildungen sowie von Fremdkörperverletzungen

Sie erhalten nach einer Voruntersuchung bei Ihrem Spezialisten in der Chirurgie im Stühlinger einen Termin für die Operation Ihres Kindes und schriftliche Hinweise für entsprechende Vorbereitungen.

Am gleichen Tag der Voruntersuchung findet in der Regel auch das Narkose-Aufklärungsgespräch mit den Narkoseärzten in unserem Haus statt. Unter Beachtung bestimmter Ausschlusskriterien sind Operationen vom Säuglingsalter an ambulant durchführbar.

Operationen

1. Vorteile einer ambulanten Operation für Sie und Ihr Kind

  • Ihr Kind wird von erfahrenen Fachärzten operiert.
  • Ihr Kind geht am selben Tag mit Ihnen nach Hause.
  • In Abhängigkeit von dem Eingriff beträgt der Aufenthalt insgesamt etwa drei bis fünf Stunden.
  • Sie können zur Narkoseeinleitung und in der postoperativen Phase stets bei Ihrem Kind sein.
  • Auch nach der Operation sind wir jederzeit für Sie erreichbar.
  • Angst vor Operationen erwächst oft aus verständlicher Ungewissheit. Vieles wird im Vorbereitungsgespräch geklärt, sodass Sie gut informiert und entsprechend ruhig Ihrem Kind beistehen können.
  • Eine schnelle Genesung ist das Resultat dieser Behandlungsmethode.

2. Voraussetzungen für eine ambulante Operation

  • Der Patient darf nicht an schweren organischen Erkrankungen leiden.
  • Impfungen mit Lebend-Impfstoffen müssen vier Wochen zurückliegen.
  • Es muss ausreichende Betreuungsmöglichkeiten in der häuslichen Umgebung für die Zeit nach der Operation geben.

3. Allgemeine organisatorische Hinweise

Um unnötige Wartezeiten für Sie und Ihr Kind zu vermeiden, sollten Sie telefonisch einen Behandlungstermin vereinbaren.

Für akute Verletzungen, Kindergarten- und Schulunfälle sowie akute Schmerzzustände stehen Ihnen unsere Fachärzte selbstverständlich auch ohne Termin zur Verfügung.

In der angeschlossenen stationären Privatklinik sind Übernachtungsmöglichkeiten für Patient und Begleitperson möglich.

Wenn Kinder operiert werden müssen, ist eine ambulante Operation nach Möglichkeit vorzuziehen.
Sie ist für Kinder und Eltern weniger belastend.

4. Vor dem OP-Tag

  • Voruntersuchungen und Vorbesprechungen für die Anästhesie und die Operation.
  • Beurteilung der Eignung für eine ambulante Durchführung von Anästhesie und Operation.
  • Besprechung der Verhaltensregeln für den Operationstag.

5. Der OP-Tag

  • Am Operationstag muss Ihr Kind nüchtern (sechs Stunden vorher keine feste Nahrung, vier Stunden vorher keine Flüssigkeit) zum Termin erscheinen.
  • Nach der OP-Vorbereitung durch die Krankenschwester wird Ihr Kind in den OP gebracht.
  • Es besteht die Möglichkeit, dass ein Elternteil den kleinen Patienten bis zur Narkoseeinleitung in den OP begleitet.
  • Nach Abschluss der Operation wird Ihr Kind in den Aufwachraum zurückgebracht und dort umfassend betreut.
  • Für den Weg nach Hause sowie die häusliche Betreuung für den Rest des Tages und die Nacht nach der Operation müssen die Eltern Ihrem Kind zur Verfügung stehen.

Fragen und Antworten

1. Warum darf mein Kind vor der Operation nichts essen oder trinken?

Durch die Narkose werden neben dem Bewusstsein und dem Schmerzempfinden auch die Schutzreflexe (z.B. Schluck-, Würg- und Hustenreflex) ausgeschaltet. Es besteht die Gefahr, dass Mageninhalt in den Rachen gelangt, eingeatmet oder ungeschützt in die Luftwege gelangt und eine schwere Lungenentzündung hervorruft.

Diese Gefahr ist umso größer, je größer der Mageninhalt ist, das heißt je kürzer die letzte Mahlzeit zurückliegt. Bis sechs Stunden vor dem Operationstermin darf Ihr Kind eine Kleinigkeit essen, bis vier Stunden vorher klare Flüssigkeit trinken.

2. Wie schnell wirkt die Narkose?

Die modernen Medikamente ermöglichen ein rasches und sanftes Hinübergleiten über einen schlafähnlichen Zustand in die Allgemeinanästhesie. Sowohl beim Einspritzen der Medikamente in den Infusionsschlauch als auch bei der Verabreichung der Narkosegase mit der Atemluft schlafen die Patienten nach etwa einer halben Minute tief und fest ein.

3. Wacht mein Kind während der Narkose wirklich nicht auf?

Nachdem der Patient eingeschlafen ist, überprüft der Anästhesist neben den lebenswichtigen Organfunktionen – wie Blutdruck, Herzschlagfolge oder Sauerstoffaufnahme im Gewebe – ständig die Narkosetiefe.

Mit Hilfe der heute verfügbaren Überwachungsgeräte und Medikamente kann er sehr genau und rasch die Narkosetiefe steuern und vorzeitiges Erwachen verhindern. Sie brauchen sich keine Sorgen zu machen, dass Ihr Kind während der Operation erwacht.

4. Wie stark werden die Schmerzen nach der OP sein?

Schmerzen nach der Operation sind nicht vollständig zu vermeiden, sie können aber heute auf ein erträgliches Maß begrenzt werden. Der Bedarf an Schmerzmitteln hängt vor allem von der durchgeführten Operation ab.

Um Ihrem Kind und Ihnen die Zeit nach der Operation so angenehm wie möglich zu machen, wird bereits während des Eingriffs die Dosierung auf den erwarteten Bedarf abgestimmt. Nach der Operation kann die Behandlung jederzeit nach dem individuellen Zustand des Patienten angepasst werden.

Wir informieren Sie gerne in einem persönlichen Gespräch genauer über Möglichkeiten adäquater moderner Therapie insbesondere unter Berücksichtigung regionaler / lokaler Anästhesieverfahren.

5. Kann es passieren, dass mein Kind nicht mehr aufwacht?

Die Narkose ist heute so sicher wie nie zuvor. Diese erfreuliche Tatsache ist vor allem der Entwicklung neuer Medikamente und besserer Überwachungsmöglichkeiten für die Funktionen der lebenswichtigen Organe zu verdanken. Dennoch können auch heute in seltenen Fällen lebensbedrohliche Komplikationen auftreten.

Das Risiko hierfür wird vor allem von den Begleiterkrankungen des Patienten und von der durchgeführten Operation bestimmt, weniger von der Narkose selbst. Für körperlich belastbare Patienten, die sich einem begrenzten Eingriff unterziehen müssen, ist es äußerst gering. Selbst schwere Organerkrankungen, die jedoch ausreichend und konsequent behandelt sind, stellen heutzutage keinen absoluten Hinderungsgrund für eine ambulante Anästhesie und Operation dar.

Sprechen Sie gegebenenfalls hierüber mit unseren erfahrenen Anästhesisten auch unter Vermittlung Ihres Kinder- oder Hausarztes.

6. Ist meinem Kind nach der Operation übel?

Früher waren Übelkeit und Erbrechen nahezu unvermeidliche Folgen jeder Narkose. Die modernen Medikamente lösen die unangenehmen Nebenwirkungen wesentlich seltener aus, einige sind sogar zu ihrer Behandlung geeignet. Dennoch können wir leider auch heute noch keine Gewähr für eine Aufwachphase ohne Übelkeit geben.

Häufigkeit und Ausprägung hängen von der persönlichen Veranlagung und der durchgeführten Operation ab. Bei bekannter Veranlagung können wir jedoch besondere vorbeugende Maßnahmen und Medikamente anwenden.

7. Wann darf mein Kind wieder essen und trinken?

Zu frühzeitige Zufuhr von Flüssigkeit und fester Nahrung nach einer Narkose kann zu Übelkeit und Erbrechen führen. Im Interesse Ihres Kindes sollten Sie daher mit dem Verabreichen von Getränken warten, bis das betreuende Personal im Aufwachraum Sie dazu auffordert. Bei Operationen an den Bauchorganen sollten Sie sich an unsere individuellen Empfehlungen halten. Nach einer Regionalanästhesie dürfen Sie Ihrem Kind unmittelbar nach der Operation zu essen und zu trinken geben.

8. Wann ist mein Kind wieder richtig wach?

Die modernen Medikamente lassen eine sehr gute Steuerung der Anästhesiedauer zu. Schon wenige Minuten nach Ende der Operation ist Ihr Kind wieder „wach“ im Sinne der Anästhesisten, das heißt, dass es selbst wieder ausreichend atmen kann, die Schutzreflexe zurückgekehrt sind und wir uns mit Ihrem Kind verständigen können.

Es vergehen jedoch in Abhängigkeit von Dauer und Art der Operation noch mindestens 20 Minuten (gelegentlich auch mehr als eine Stunde), bis Ihr Kind der Umgebung wieder wache Aufmerksamkeit entgegenbringen kann.

9. Was kann ambulant operiert werden?

Das Thema ambulantes Operieren ist sehr komplex und nicht in einem Satz abzuhandeln. Wenn Sie wissen möchten, was konkret ambulant operiert werden kann, klicken Sie hier.

10. Wer kann mein Kind operieren, wie finde ich den richtigen Operateur?

Alle in der Chirurgie im Stühlinger tätigen Fachärzte haben außer ihrer Gebietsbezeichnung als Facharzt eine zusätzliche Spezialisierung, die in mehreren Jahren an großen Krankenhäusern erworben wurde.

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